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Bundesgerichtsentscheid: Windeln für Kids mit DS

Verfasst: 5. Oktober 2012, 21:13
von Beatrice
Weil die Eltern eines Down-Syndrom-Kindes nicht locker liessen und vor Bundesgericht gingen, ist jetzt ein schweizweit gültiger Entscheid gefallen:

Krankenkassen müssen Windelkosten von Kindern mit Down-Syndrom übernehmen

Bis anhin gab es bezüglich Übernahme von Inkontinenzmitteln je nach Krankenkasse unterschiedliche Ansätze. Klar geregelt ist seit Januar 2012: Kinder mit Down-Syndrom haben ab dem 42 Monat das Anrecht auf Vergütung der Windelkosten. Diese Kosten werden über die Grundversicherung der Krankenkassen abgedeckt. Dies wurde mit Bundesgerichtsentscheid 9C_567/2011 vom 27.01.2012 entschieden.
Weitere Angaben und Quelle siehe:
http://forum.insieme21.ch/viewtopic.php?t=826