Marianna braucht durch ihre Mehrfachbehinderung mehre Sachen von der Apotheke für ihre allgemeine medizinische Pflege. Kürzlich bekam in eine Rechnung via Krankenkasse der Apotheke von fast Fr. 2'500.--. Bei der Krankenkasse bleibt uns ja der Selbstbehalt.
Sämtliche Artikel die Marianna von der Apotheke benötigt haben mit ihrer Behinderung zu tun. In seltenen Fällen ist sie krank und braucht darum etwas. Muss der Apotheker nicht via IV Abrechnen?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruss Monika
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