Hallo
Gute Neuigkeiten:
Neu ist ( BSV- Rundschreiben Nr. 218 vom 21.4.2005) dass Kinder die in eine Sonderschule gehen trotzdem wieder den ganzen Intensivpflegezuschlag bekommen.
Im Rahmen der 4. IV Revision wurde nur noch der halbe Intensivpflegzuschlag ausgezahlt. Allerdings währt dies nur bis zur 5. IV Revision....
Ab Steuerklärung 2006 ( Also auch 2005 !!) können wir behinderungsbedingte Kosten unserer Kinder bei den Steuern beim Einkommen abziehen.
Also alle Belege behalten!!
Quelle www.egalite-handicap.ch
Ganz liebe Grüsse Flavia
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