Pflegende Eltern dürfen Hoffnung schöpfen

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Beatrice
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Pflegende Eltern dürfen Hoffnung schöpfen

Beitrag von Beatrice » 17. September 2013, 01:24

Pflegende Eltern dürfen Hoffnung schöpfen

Medienmitteilung zum Entscheid der SGK-NR zur Pa.Iv. 12.470 „Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden“ vom 16.08.2013.

Die Mitglieder der nationalrätlichen Sozialkommission (Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-NR) erkennen die schwierige Situation, in der sich Familien mit schwer behinderten oder schwer kranken Kindern befinden, die zu Hause gepflegt werden. Sie sind der Meinung, dass rasch gesetzgeberisch auf eine Verbesserung hingearbeitet werden muss.

An ihrer Sitzung von heute Freitag haben sie der Parlamentarischen Initiative „Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden“ von Nationalrat Rudolf Joder SVP ohne Gegenstimme, mit nur einer Enthaltung, Folge gegeben. Das ist ein bedeutender Etappensieg auf dem Weg hin zu mehr Unterstützung und Entlastung für die rund 900 betroffenen Familien in der Schweiz. In einem nächsten Schritt wird nun die Schwesterkommission des Ständerates ebenfalls zum Vorstoss Stellung nehmen. Die unterstützenden Organisationen Association Spitex privée Suisse ASPS, Spitex Verband Schweiz SVS, Procap Schweiz und Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz, welche in der Praxis immer wieder mit überforderten Familien konfrontiert werden, sind erfreut über die klare, parteiübergreifende Positionierung der SGK-NR.

900 Familien hoffen auf den Entscheid der Sozialkommission des Ständerates

Laut diesen Organisationen besteht dringender Handlungsbedarf, der schon zu lange auf die lange Bank geschoben wurde. Es besteht nun die Hoffnung für alle betroffenen Familien, dass auch die ständerätliche Sozialkommission Offenheit in der Beurteilung der Situation von Familien mit schwer behinderten und schwer kranken Kindern zeigt und Hand bietet, damit diese rasch besser und wirkungsvoller unterstützt und entlastet werden können. Dazu soll die Gesetzeslücke im geltenden Sozialversicherungsrecht, welche dem entgegensteht, geschlossen werden. Entsprechende Fakten sind im aktuell veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Thomas Gächter und MLaw Brigitte Blum-Schneider, Rechtswissenschaftliches Institut Universität Zürich, nachzulesen.

Hier finden Sie die vollständige Medienmitteilung dazu von Procap Schweiz, Association Spitex privée Suisse ASPS, Spitex Verband Schweiz SVS sowie Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz
http://www.procap.ch/fileadmin/user_upl ... _12470.pdf

Hier finden Sie das 94-seitige Rechtsgutachten
http://www.stiftung-kifa.ch/images/Guta ... initiv.pdf

Kommentar von Marie-Thérèse Weber-Gobet von Procap Schweiz

Procap Schweiz ist erfreut über die klare, parteiübergreifende Positionierung der SGK-NR. Immer wieder sind wir in unserer Beratung mit überforderten Familien konfrontiert. Wir hoffen für alle betroffenen Familien, dass auch die ständerätliche Sozialkommission bereit ist, die Gesetzeslücken im Sozialversicherungsrecht so anzupassen, dass Familien mit schwer behinderten und schwer kranken Kindern rasch unterstützt und entlastet werden. Procap Schweiz wird sich dafür engagieren, aber auch weiterhin betroffene Eltern kompetent beraten.

Marie-Thérèse Weber-Gobet, Bereichsleiterin Sozialpolitik Procap Schweiz
16.08.2013

Quelle
http://www.procap.ch/Newsansicht.1023.0 ... 5ee6b5be7d
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Beatrice
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Re: Pflegende Eltern dürfen Hoffnung schöpfen

Beitrag von Beatrice » 6. November 2019, 22:47

Eltern können aufatmen - Unterstützung für behinderte Kinder im Spital ist nicht mehr gestrichen
von Kari Kälin - Schweiz am Wochenende 25.5.2019 um 20:20 Uhr
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ ... -134528254
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Re: Pflegende Eltern dürfen Hoffnung schöpfen (IPZ und HE)

Beitrag von Beatrice » 16. Februar 2021, 22:11

Aus dem Procap-Newsletter vom Januar 2021

18.01.2021 | Top News, News, Invalidenversicherung, Intensivpflegezuschlag, Politik
Erleichterungen für pflegende Angehörige
Seit Anfang 2021 gelten die neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und  Angehörigenpflege». Dieses tritt in zwei Schritten in Kraft.


Am 1. Januar 2021 sind folgende Massnahmen in Kraft getreten:

Anpassungen des Anspruchs auf Hilflosen-Entschädigung (HE) und Intensivpflege-Zuschlag (IPZ)
Entschädigung für kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten zur Betreuung kranker oder verunfallter Familienmitglieder oder Lebenspartner*innen
Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften der AHV
Anpassung der EL-Mietzinsmaxima für Wohngemeinschaften
In einem zweiten Schritt wird per 1. Juli 2021 der bezahlte maximal vierzehnwöchige Urlaub für Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt.

Procap Schweiz hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die HE und der IPZ bei schwer erkrankten oder verunfallten Kindern nicht mehr wie bis anhin ab der ersten Spitalnacht eingestellt werden. Neu gilt: Die HE und der IPZ werden erst ab einem vollen Kalendermonat im Spital eingestellt. Sofern das Spital alle 30 Tage aufs Neue bestätigt, dass die regelmässige Anwesenheit der Eltern oder eines Elternteils im Spital weiterhin notwendig ist und tatsächlich erfolgte, hat das Kind oder der Jugendliche auch nach Ablauf eines vollen Kalendermonats Anspruch auf die HE und den IPZ.

Merkblatt HE und IPZ: https://www.procap.ch/fileadmin/user_up ... A4_def.pdf

https://www.procap.ch/de/meldungen/news ... kraft.html
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Re: Pflegende Eltern dürfen Hoffnung schöpfen

Beitrag von orphan » 18. Februar 2021, 01:46

Hallöchen

Interessant. Ich wurde ganz anders informiert ... diese Regelung gelte für Heilanstalt (was auch immer das ist) und nicht für ein Spital. Auf meinen Abrechnungsformularen, die ich gerade erst von der IV erhalten habe, steht: Heilanstalt (Spital ausgeschlossen)! Ich kann die Nächte im Spital nach wie vor nicht abrechnen!
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Re: Pflegende Eltern dürfen Hoffnung schöpfen

Beitrag von orphan » 18. Februar 2021, 02:10

... ich musste nun doch noch schnell nachschauen, was genau steht - hier der genaue Wortlaut:

Hilflosenentschädigung und evt. Intensivpflegezuschlag:
Tage, an denen das Kind die Nacht in einer Heilanstalt verbringt, aber den Anspruch auf die Hilflosenentschädigung und auf den eventuellen
Intensivpflegezuschlag behält (Aufenthalt von weniger als einem vollen Kalendermonat oder eine Bestätigung der Heilanstalt, dass die
Anwesenheit der Eltern notwendig ist und tatsächlich erfolgte). Die Bestätigung ist beizulegen.

Keine Entschädigung:
Stationärer Spital-/Klinikaufenthalt, Eingliederungsmassnahmen zu Lasten IV, Heim- und Sonderschulaufenthalt (inkl.
Entlastungsaufenthalt)

Mein erster Gedanke war auch: Wow, cool, nun können die Tage im Spital abgerechnet werden und danach folgte der Abschnitt "keine Entschädigung". Was ich jetzt so interpretiert habe, dass es für einen "Stationären Spitalaufenthalt" nach wie vor keine Entschädigung gibt!
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