KitaPlus für Kinder mit speziellen Bedürfnissen, Schweiz div. Kantone
Verfasst: 30. Mai 2013, 20:03
Im Herbst 2012 startete in der Stadt Luzern das schweizweit einzigartige Integrationsprojekt „Kita plus“: Im Rahmen einer 2-jährigen Pilotphase können 8 Kinder mit Behinderung an 2 Tagen pro Woche in einer regulären Kindertagesstätte der Stadt Luzern familienergänzt betreut werden.
Die Betreuung von sehr schwer behinderten Kindern ist leider derzeit nicht möglich. Doch wenn das Kind z. B. ein Down-Syndrom hat oder eine Entwicklungsverzögerung, ist es in den Kita Plus-Einrichtungen an einem sehr guten Ort.
Das Projekt ist möglich dank der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Luzern, den Heilpädagogischen Früherziehungsdiensten hfd lu Kanton Luzern, des Verbandes Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und der Kinderspitex-Organisation „Kinderspitex plus“.
Das Pilotprojekt wird durch das Institut für Schule und Heterogenität (ISH) der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ), Luzern, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Projektleitung liegt bei der Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz.
Das Projekt wird durch die Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz finanziert. Die Pilotphase wird mit einmaligen Beträgen durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) des Eidgenössischen Departement des Innern EDI und durch die Stadt Luzern zusätzlich unterstützt.
Finanziert werden u. a. eine Pauschale für die 4-wöchige Eingewöhnungsphase, bestimmter Mehraufwand für Kinder mit Behinderung sowie eventuelle bauliche Massnahmen. Der Restbetrag wird durch die Eltern und die Kitas getragen.
Die Pilotphase startete im September 2012 und dauert bis Ende August 2014. Nach der Pilotphase wird das Rahmenkonzept überarbeitet und für die anschliessende 5-jährige Betriebsphase mit ca. 30 Kindern ab Herbst 2014 bis Sommer 2019 angepasst. Ziel der Betriebsphase ist nebst der Bedarfsabdeckung die Sicherstellung der Finanzierung ab Herbst 2019 ohne Stiftungsbeiträge.
http://www.stiftung-kifa.ch/index.php/p ... -kita-plus
Flyer 2015
http://www.stiftung-kifa.ch/images/Kita ... 15_Web.pdf
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Stadt Bern
Pilotprojekt: Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Kitas
Kinder mit besonderen Bedürfnissen erhalten gleichberechtigt Zugang zur Kita-Betreuung und damit die gleichen Chancen, soziale Kontakte zu pflegen und die Zeit mit gleichaltrigen Kindern zu verbringen
Der gleichberechtigte Zugang zu Förder- und Bildungsangeboten ist eine wichtige Voraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen kann für Eltern und Kitas besonders intensiv sein. Zudem benötigen die betreuenden Fachpersonen spezifisches Fachwissen oder fachliche Unterstützung, um den Kindern gerecht zu werden. Bisher war dafür mit den Betreuungsgutscheinen keine höhere Abgeltung an die Kitas möglich. Hingegen unterstützten Früherzieherinnen und -erzieher die Eltern und das Kita-Personal bei Bedarf in ihrer Aufgabe mit gezieltem Coaching.
Ein Pilotprojekt im Zeitraum August 2016 bis Juli 2018 gewährt nun Eltern und Kitas neben dem Coaching durch die Früherziehung zusätzlich eine erhöhte Abgeltung durch die Stadt für Kinder mit aufwändiger Betreuung, gleich wie dies bereits für Babys bis zwölf Monate praktiziert wird. Diese Zusatzabgeltung entspricht der Hälfte der Normkosten und wird an die betreuende Kita ausgerichtet.
Welches sind die Ziele?
•Kinder mit besonderen Bedürfnissen erhalten gleichberechtigt Zugang zur Kita-Betreuung und damit die gleichen Chancen, soziale Kontakte zu pflegen und die Zeit mit gleichaltrigen Kindern zu verbringen, wie Kinder ohne besondere Bedürfnisse;
•Eltern werden entlastet und können Familien- und Erwerbsleben oder Ausbildung besser kombinieren;
•Kitas können Kinder mit besonderen Bedürfnissen ohne Nachteil aufnehmen.
•Das Projekt wird laufend durch eine externe Begleitung ausgewertet, um eine definitive Einführung zu prüfen und vorzubereiten.
•Auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen sollen in Wohnortnähe eine Kita-Betreuung erhalten.
Wer hat Zugang?
•Kinder mit körperlichen Einschränkungen;
•Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen;
•Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen;
•Kinder mit schweren Verhaltensauffälligkeiten mit Verdacht auf eine Beeinträchtigung;
•Kinder mit Mehrfachbeeinträchtigungen (mit körperlicher und geistiger Beeinträchtigung oder in Kombination mit einer Sinnesbeeinträchtigung).
Auch wenn ein Kind keine Abgeltung für den zusätzlichen Betreuungsaufwand bekommt, kann es Früherziehung erhalten, und das Kita-Personal kann im Umgang mit der Auffälligkeit ein Coaching in Anspruch nehmen.
Welche Institutionen sind am Projekt beteiligt?
Auf unserer Kita-Liste finden Sie alle Kitas, die beim Pilotprojekt mitmachen.
http://www.bern.ch/themen/kinder-jugend ... gten-kitas
Die Stellen mit dem Auftrag der Früherziehung von Kindern mit Beeinträchtigungen (FED, APD, Blindenschule Zollikofen) begleiten und fördern entwicklungsauffällige Kinder und Kinder mit Behinderungen bis zur Einschulung oder bis ins Erwachsenenalter (APD). Und sie unterstützen betroffene Familien sowie das soziale Umfeld. Die Förderung findet in der Regel im Elternhaus statt. Die Früherziehungsdienste klären im Auftrag des Jugendamts der Stadt Bern ab, ob die individuellen Teilnahmevoraussetzungen für das oben beschriebene Pilotprojekt erfüllt sind und ob ein deutlich erhöhter Betreuungsaufwand besteht. Sie stellen dann eine Fachstellenbestätigung für das Jugendamt aus.
Was bedeutet das für die Eltern?
•Für die Teilnahme muss das Kind bei einem Früherziehungsdienst oder einer privaten Früherziehung angemeldet sein.
•Wenn Sie schon eine Kita haben, die am Projekt teilnimmt, teilen Sie dies der Früherzieherin oder dem Früherzieher mit. Kita, Früherziehungsdienst und Eltern schliessen eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit ab.
•Der Früherziehungsdienst prüft, ob ein zusätzlicher Betreuungsaufwand gerechtfertigt ist, und schreibt eine Fachstellenbestätigung.
•Das Gesuch reichen Sie zusammen mit der Fachstellenbestätigung beim Jugendamt ein.
•Das Jugendamt prüft das Gesuch. Der Betreuungsgutschein wird wie üblich verfügt und an die Kita ausbezahlt. Der Zusatzfaktor wird per Brief an Eltern, Früherziehungsdienst und Kita eröffnet und monatlich an die Kita ausbezahlt.
Falls Sie keinen Anspruch auf einen Betreuungsgutschein haben, können Sie sich über die Teilnahmemöglichkeiten beim Jugendamt informieren
Siehe Infos:
http://www.bern.ch/themen/kinder-jugend ... uerfnissen
Die Betreuung von sehr schwer behinderten Kindern ist leider derzeit nicht möglich. Doch wenn das Kind z. B. ein Down-Syndrom hat oder eine Entwicklungsverzögerung, ist es in den Kita Plus-Einrichtungen an einem sehr guten Ort.
Das Projekt ist möglich dank der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Luzern, den Heilpädagogischen Früherziehungsdiensten hfd lu Kanton Luzern, des Verbandes Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und der Kinderspitex-Organisation „Kinderspitex plus“.
Das Pilotprojekt wird durch das Institut für Schule und Heterogenität (ISH) der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ), Luzern, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Projektleitung liegt bei der Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz.
Das Projekt wird durch die Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz finanziert. Die Pilotphase wird mit einmaligen Beträgen durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) des Eidgenössischen Departement des Innern EDI und durch die Stadt Luzern zusätzlich unterstützt.
Finanziert werden u. a. eine Pauschale für die 4-wöchige Eingewöhnungsphase, bestimmter Mehraufwand für Kinder mit Behinderung sowie eventuelle bauliche Massnahmen. Der Restbetrag wird durch die Eltern und die Kitas getragen.
Die Pilotphase startete im September 2012 und dauert bis Ende August 2014. Nach der Pilotphase wird das Rahmenkonzept überarbeitet und für die anschliessende 5-jährige Betriebsphase mit ca. 30 Kindern ab Herbst 2014 bis Sommer 2019 angepasst. Ziel der Betriebsphase ist nebst der Bedarfsabdeckung die Sicherstellung der Finanzierung ab Herbst 2019 ohne Stiftungsbeiträge.
http://www.stiftung-kifa.ch/index.php/p ... -kita-plus
Flyer 2015
http://www.stiftung-kifa.ch/images/Kita ... 15_Web.pdf
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Stadt Bern
Pilotprojekt: Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Kitas
Kinder mit besonderen Bedürfnissen erhalten gleichberechtigt Zugang zur Kita-Betreuung und damit die gleichen Chancen, soziale Kontakte zu pflegen und die Zeit mit gleichaltrigen Kindern zu verbringen
Der gleichberechtigte Zugang zu Förder- und Bildungsangeboten ist eine wichtige Voraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen kann für Eltern und Kitas besonders intensiv sein. Zudem benötigen die betreuenden Fachpersonen spezifisches Fachwissen oder fachliche Unterstützung, um den Kindern gerecht zu werden. Bisher war dafür mit den Betreuungsgutscheinen keine höhere Abgeltung an die Kitas möglich. Hingegen unterstützten Früherzieherinnen und -erzieher die Eltern und das Kita-Personal bei Bedarf in ihrer Aufgabe mit gezieltem Coaching.
Ein Pilotprojekt im Zeitraum August 2016 bis Juli 2018 gewährt nun Eltern und Kitas neben dem Coaching durch die Früherziehung zusätzlich eine erhöhte Abgeltung durch die Stadt für Kinder mit aufwändiger Betreuung, gleich wie dies bereits für Babys bis zwölf Monate praktiziert wird. Diese Zusatzabgeltung entspricht der Hälfte der Normkosten und wird an die betreuende Kita ausgerichtet.
Welches sind die Ziele?
•Kinder mit besonderen Bedürfnissen erhalten gleichberechtigt Zugang zur Kita-Betreuung und damit die gleichen Chancen, soziale Kontakte zu pflegen und die Zeit mit gleichaltrigen Kindern zu verbringen, wie Kinder ohne besondere Bedürfnisse;
•Eltern werden entlastet und können Familien- und Erwerbsleben oder Ausbildung besser kombinieren;
•Kitas können Kinder mit besonderen Bedürfnissen ohne Nachteil aufnehmen.
•Das Projekt wird laufend durch eine externe Begleitung ausgewertet, um eine definitive Einführung zu prüfen und vorzubereiten.
•Auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen sollen in Wohnortnähe eine Kita-Betreuung erhalten.
Wer hat Zugang?
•Kinder mit körperlichen Einschränkungen;
•Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen;
•Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen;
•Kinder mit schweren Verhaltensauffälligkeiten mit Verdacht auf eine Beeinträchtigung;
•Kinder mit Mehrfachbeeinträchtigungen (mit körperlicher und geistiger Beeinträchtigung oder in Kombination mit einer Sinnesbeeinträchtigung).
Auch wenn ein Kind keine Abgeltung für den zusätzlichen Betreuungsaufwand bekommt, kann es Früherziehung erhalten, und das Kita-Personal kann im Umgang mit der Auffälligkeit ein Coaching in Anspruch nehmen.
Welche Institutionen sind am Projekt beteiligt?
Auf unserer Kita-Liste finden Sie alle Kitas, die beim Pilotprojekt mitmachen.
http://www.bern.ch/themen/kinder-jugend ... gten-kitas
Die Stellen mit dem Auftrag der Früherziehung von Kindern mit Beeinträchtigungen (FED, APD, Blindenschule Zollikofen) begleiten und fördern entwicklungsauffällige Kinder und Kinder mit Behinderungen bis zur Einschulung oder bis ins Erwachsenenalter (APD). Und sie unterstützen betroffene Familien sowie das soziale Umfeld. Die Förderung findet in der Regel im Elternhaus statt. Die Früherziehungsdienste klären im Auftrag des Jugendamts der Stadt Bern ab, ob die individuellen Teilnahmevoraussetzungen für das oben beschriebene Pilotprojekt erfüllt sind und ob ein deutlich erhöhter Betreuungsaufwand besteht. Sie stellen dann eine Fachstellenbestätigung für das Jugendamt aus.
Was bedeutet das für die Eltern?
•Für die Teilnahme muss das Kind bei einem Früherziehungsdienst oder einer privaten Früherziehung angemeldet sein.
•Wenn Sie schon eine Kita haben, die am Projekt teilnimmt, teilen Sie dies der Früherzieherin oder dem Früherzieher mit. Kita, Früherziehungsdienst und Eltern schliessen eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit ab.
•Der Früherziehungsdienst prüft, ob ein zusätzlicher Betreuungsaufwand gerechtfertigt ist, und schreibt eine Fachstellenbestätigung.
•Das Gesuch reichen Sie zusammen mit der Fachstellenbestätigung beim Jugendamt ein.
•Das Jugendamt prüft das Gesuch. Der Betreuungsgutschein wird wie üblich verfügt und an die Kita ausbezahlt. Der Zusatzfaktor wird per Brief an Eltern, Früherziehungsdienst und Kita eröffnet und monatlich an die Kita ausbezahlt.
Falls Sie keinen Anspruch auf einen Betreuungsgutschein haben, können Sie sich über die Teilnahmemöglichkeiten beim Jugendamt informieren
Siehe Infos:
http://www.bern.ch/themen/kinder-jugend ... uerfnissen