Wissenswertes zum Geburtsgebrechen 390

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Rägeboge

Wissenswertes zum Geburtsgebrechen 390

Beitrag von Rägeboge » 31. März 2008, 11:09

Hallo Zusammen

Kann mir jemand sagen was GG 390 genau bedeutet oder wo ich das nachlesen kann. Unser Kinderarzt würde ihn gerne für GG 390 anmelden (für seinen Herzfehler, GG 313, ist er bereits angemeldet)!

Lg, räbeboge

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Denise
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Geburtsgebrechen 390

Beitrag von Denise » 31. März 2008, 12:13

Liebe Rägeboge
Meine Tochter ist bei der IV auch unter dem Geburtsgebrechen 390 angemeldet. Die Nr. 390 steht für angeborene cerebrale Lähmungen (spastisch, dyskinetish, ataktisch).
Ich war noch etwas "googlen" und habe die Liste Geburtsgebrechen gefunden unter: www.admin.ch/ch/d/sr/831_232_21/app1.html

Vielleicht hilft dir diese Liste ja weiter.

Liebe Grüsse - Denise
Flavia
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Super!

Beitrag von Flavia » 31. März 2008, 18:43

Mit dieser Nummer bist du am besten abgedeckt!! Sie steht für diverse körperlichen Behinderungen, hauptsächlich spastische, gelähmte, hypotone, Tetra paresen (nur ein Teil betroffen) e.t.c.
Mit dieser Nr. bekommst du diverse Therapien bezahlt auch Hippo!!!
Du bekommst je nach Alter einen Rehawaegn oder/und Rollstuhl, Autositz, Parkkarte e.t.c.
Diese Sachen sind einfach viel einfacher bei der IV zu beantragen da sie den Bürokraten geläufig ist. Wenigstens den einen ; ))!

Zusätzlich kannst du cerebral Mitglied werden. Da kannst du von ganz ganz vielen Vergünsigungen profitieren! Lohnt sich sich anzumelden!

Natürlich gibt es noch diverse andere Nummern, aber leider sind diejenigen mit den "falschen" zum Teil sehr benachteiligt. Obwohl deren Kinder genau so bedürftig wären. Eigentlich sehr traurig dass man dies einfach so mit Nummern über einen Kamm zieht!

Es gibt eine Liste mit allen IV Geburtsgebrechenummern. Ev. habe ich die von der Pro infirmis???

Liebe Grüsse Flavia
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