IG und Infoportal Besondere Kinder und Schule, Schweiz
Verfasst: 18. Januar 2013, 22:18
IG BESONDERE KINDER UND SCHULE
Wir sind eine im Aufbau begriffene Gruppe von engagierten Eltern. Wir haben alle ein Kind, das nicht in ein vorgegebes Kästchen des Schulsystems passt. Als Eltern von Kindern, die behindert sind oder welche keine "klassische" Behinderungsdiagnose haben, teilen wir gemeinsame Interessen, Sorgen und Visionen.
Unsere Kinder haben spezielle Schulungsbedürfnisse. Sie fallen durch die Maschen. Wir hatten Mühe, uns im gegebenen Schulsystem für diese Kinder zurecht zu finden, einige von uns tragen Meinungsverschiedenheiten mit den Schulbehörden des Kantons BL aus, teilweise auf juristischem Weg. Da es keine Schlichtungsinstanz gibt, bleiben einige mit ihren Sorgen allein.
Zu den Zielen und Angeboten der Gruppe siehe:
http://www.besonderekinderundschule.ch/
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Infoportal: Schulbesuch behinderter Kinder, Schweiz
Infoportal: Schulbesuch behinderter Kinder
Im Rahmen der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, sensorischen oder geistigen Behinderungen gibt es Massnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder zugeschnitten sind und die ihnen während der ganzen Schulzeit zur Verfügung stehen.
Schulische Integration
Die Kantone sind für den gesamten fachlichen, rechtlichen und finanziellen Bereich der besonderen Schulung von Kindern und Jugendlichen sowie für die sonderpädagogischen Massnahmen verantwortlich. Behinderte Kinder besuchen – sofern es ihnen möglich ist – die normale Schule und sind wie alle anderen Kinder in die obligatorische Schule integriert. Auskunft dazu erteilen die Schulbehörden der Wohngemeinde.
Sonderschulen
Sonderschulen sind auf bestimmte Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert. Die Sonderschule nimmt Kinder und Jugendliche auf, die einen Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben und nicht in die Regelschule integriert werden können.
In den Suchfeldern kann mittels Eingabe des Wohnortes oder des Kantons gezielt jene Stelle ermittelt werden, die für die eigenen Wohnregion zuständig ist.
https://www.ch.ch/de/schulbesuch-behinderter-kinder/
Wir sind eine im Aufbau begriffene Gruppe von engagierten Eltern. Wir haben alle ein Kind, das nicht in ein vorgegebes Kästchen des Schulsystems passt. Als Eltern von Kindern, die behindert sind oder welche keine "klassische" Behinderungsdiagnose haben, teilen wir gemeinsame Interessen, Sorgen und Visionen.
Unsere Kinder haben spezielle Schulungsbedürfnisse. Sie fallen durch die Maschen. Wir hatten Mühe, uns im gegebenen Schulsystem für diese Kinder zurecht zu finden, einige von uns tragen Meinungsverschiedenheiten mit den Schulbehörden des Kantons BL aus, teilweise auf juristischem Weg. Da es keine Schlichtungsinstanz gibt, bleiben einige mit ihren Sorgen allein.
Zu den Zielen und Angeboten der Gruppe siehe:
http://www.besonderekinderundschule.ch/
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Infoportal: Schulbesuch behinderter Kinder, Schweiz
Infoportal: Schulbesuch behinderter Kinder
Im Rahmen der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, sensorischen oder geistigen Behinderungen gibt es Massnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder zugeschnitten sind und die ihnen während der ganzen Schulzeit zur Verfügung stehen.
Schulische Integration
Die Kantone sind für den gesamten fachlichen, rechtlichen und finanziellen Bereich der besonderen Schulung von Kindern und Jugendlichen sowie für die sonderpädagogischen Massnahmen verantwortlich. Behinderte Kinder besuchen – sofern es ihnen möglich ist – die normale Schule und sind wie alle anderen Kinder in die obligatorische Schule integriert. Auskunft dazu erteilen die Schulbehörden der Wohngemeinde.
Sonderschulen
Sonderschulen sind auf bestimmte Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert. Die Sonderschule nimmt Kinder und Jugendliche auf, die einen Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben und nicht in die Regelschule integriert werden können.
In den Suchfeldern kann mittels Eingabe des Wohnortes oder des Kantons gezielt jene Stelle ermittelt werden, die für die eigenen Wohnregion zuständig ist.
https://www.ch.ch/de/schulbesuch-behinderter-kinder/