Intensivpflegezuschlag
Verfasst: 16. Dezember 2012, 00:01
Hallo Zusammen
Ich bin im Zusammenhang mit dem Intensivpflegezuschlag auf folgenden Bericht gestossen:
Muss eine minderjährige Person infolge ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung zusätzlich dauernd überwacht werden, wird diese Überwachungsbedürftigkeit als Betreuung von 2 Stunden angerechnet. Eine besonders intensive behinderungsbedingte Überwachung (überdurchschnittlich hohe Aufmerksamkeit und ständige Interventionsbereitschaft) wird als Betreuung von 4 Stunden angerechnet.
Beispiel: Die 10-jährige S leidet an einer schweren autistischen Störung. Diese zeigt sich unter anderem im Umgang mit Gegenständen (Ausleeren von Behältern, Herumwerfen von Gegenständen). Sie kann auch keine Gefahren erkennen und reagiert nicht auf verbale Aufforderungen. Es besteht eine erhebliche Selbst- und Fremdverletzungsgefahr. Die Betreuungsperson muss deshalb dauernd mit erhöhter Aufmerksamkeit in unmittelbarer Nähe des Kindes bleiben und bereit sein, zu intervenieren.
Ein derart intensiver Überwachungsbedarf wird als Betreuung von 4 Stunden gewichtet und zur Betreuung bei der Grundpflege hinzugezählt.
Weiss jemand was genau ausschlaggebend ist, dass ein Kind diese 4 h angerechnet bekommt? Wer von euch hat das zugesprochen bekommen? Wer bekommt überhaupt Intensivpflegezuschlag? Ich würde sehr gerne herausfinden, ob das unserem Sohn zustehen würde.
Gruss
orphan
Ich bin im Zusammenhang mit dem Intensivpflegezuschlag auf folgenden Bericht gestossen:
Muss eine minderjährige Person infolge ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung zusätzlich dauernd überwacht werden, wird diese Überwachungsbedürftigkeit als Betreuung von 2 Stunden angerechnet. Eine besonders intensive behinderungsbedingte Überwachung (überdurchschnittlich hohe Aufmerksamkeit und ständige Interventionsbereitschaft) wird als Betreuung von 4 Stunden angerechnet.
Beispiel: Die 10-jährige S leidet an einer schweren autistischen Störung. Diese zeigt sich unter anderem im Umgang mit Gegenständen (Ausleeren von Behältern, Herumwerfen von Gegenständen). Sie kann auch keine Gefahren erkennen und reagiert nicht auf verbale Aufforderungen. Es besteht eine erhebliche Selbst- und Fremdverletzungsgefahr. Die Betreuungsperson muss deshalb dauernd mit erhöhter Aufmerksamkeit in unmittelbarer Nähe des Kindes bleiben und bereit sein, zu intervenieren.
Ein derart intensiver Überwachungsbedarf wird als Betreuung von 4 Stunden gewichtet und zur Betreuung bei der Grundpflege hinzugezählt.
Weiss jemand was genau ausschlaggebend ist, dass ein Kind diese 4 h angerechnet bekommt? Wer von euch hat das zugesprochen bekommen? Wer bekommt überhaupt Intensivpflegezuschlag? Ich würde sehr gerne herausfinden, ob das unserem Sohn zustehen würde.
Gruss
orphan